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Schulgeldordnung    

                                                                                                                

Gebührenpflicht:

1)  Für den Unterricht an der School of Rock haben Schüler und Schülerinnen oder deren Erziehungsberechtigte eine Schuljahresgebühr zu entrichten, die in 12 monatliche Raten aufgeteilt wird. Die Gebühr wird auch während der Schulferien und gesetzlichen Feiertagen geschuldet.

2)  Die Höhe der monatlichen Unterrichtsgebühr ergibt sich aus der Anlage Schulgeldtarife. Die Anlage ist Bestandteil dieser Schulgeldordnung.

 

Ermäßigung der Gebühren:

1)  Nehmen mehrere Familienangehörige gleichzeitig an dem Unterricht teil, so ermäßigt sich die Gebühr für:

  • 2 Familienangehörigen um 10%

  • ab 3 Familienangehörigen um 15%

 2)   Bei Inanspruchnahme von Unterricht in mehreren Fächern kann folgende Ermäßigung gewährt werden:

  • für das 2. Instrument bzw. Gesang 10% des Unterrichtsentgelts

  • für das 3. Instrument bzw. Gesang 15% des Unterrichtsentgelts

 

3)  Kann eine Schülerin/ ein Schüler wegen Krankheit, Kur oder Auslandsaufenthalt von  4 - 12 Wochen nicht am Unterricht teilnehmen, so wird für diesen Zeitraum auf Antrag die Gebühr erlassen.

4)  Kann der Unterricht, der durch Verhinderung einer Lehrerin/eines Lehrers ausfällt, nicht nachgeholt werden, so wird die Gebühr, falls es sich um mehr als 2 nacheinander ausgefallene Stunden handelt, anteilig gekürzt.

5)  Verringert sich im Gruppenunterricht die Schülerzahl durch Abmeldung einer Schülerin/eines Schülers, bleibt für die verbleibenden Schülerinnen und Schüler die Gebühr bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres unverändert.      

 

Entstehung, Fälligkeit und Entrichtung der Gebühren:

1)  Die Gebühren sind Jahresgebühren, verteilt auf 12 Monate und fallen unabhängig von der Anzahl der Unterrichte pro Monat an. Die Gebührenpflicht entsteht zu 1. eines Kalendermonats und wird mittels Lastschrift abgerufen.

2)  Von jedem Schüler können zusätzlich zum Schulgeld Kosten für Unterrichtsmaterial von jährlich einmalig 5,- € eingezogen werden.

 

Unterrichtsbeginn:

1)  Anmeldungen können jederzeit abgegeben werden und mit dem Unterricht sofort beginnen. Das Jahr teilt  sich in zwei Schulhalbjahre (01.09.-28/29.02 und 01.03.-31.08.)

2)  Der Unterricht findet im Allgemeinen von Montag bis Freitag statt zu festgelegte Zeiten.

Probezeit:

Die ersten vier Unterrichtsstunden gelten als Probezeit und sind Gebührenpflichtig.

Nach der Probezeit kann der Schüler/in ohne Kündigung aus dem Vertrag zurücktreten.

Wenn das nicht der fall ist wird der Vertrag gültig bis zum nächsten Kündigung Termin.

 

Kündigung:

1)  Unterrichtsverträge können zum 31.08. bzw. zum 28/29.02. sechswöchig voraus in schriftlicher Form gekündigt werden und im Büro von School Of Rock-Nienhagen eingereicht werden.

2)  Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag bei Wohnortswechsel oder Krankheitsfall, nicht rückwirkend zu kündigen. Die Abmeldebestätigung bzw. das ärztliche Attest ist mit der Kündigung vorzulegen. Im Krankheitsfall wird die Kündigung zum Monatsende des Monats wirksam, in welchem das ärztliche Attest bei der school of rock eingereicht wurde.Im Falle des Wohnortswechsels, wird die Kündigung zum Monatsende des aus der Abmeldebestätigung hervorgehenden Umzugstermins wirksam.

3)  Die School Of Rock-Nienhagen ist berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn keine Aussicht auf weiteren Unterrichtserfolg besteht.

 

Unterrichtsausfall:

1)   Die für die allgemein bildenden Schulen im Landkreis Celle Land Niedersachsen festgesetzten Ferien gelten auch für die School of Rock-Nienhagen.

2)  An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Unterrichtstunden, die infolge eines Feiertages ausfallen, werden nicht nachgeholt.

3)  Die Schülerinnen/Schüler sind verpflichtet, den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von den Zahlungsverpflichtungen.

4)  Ist eine Schülerin/ ein Schüler verhindert, den Unterricht zu besuchen, so ist die entsprechende Lehrkraft zu benachrichtigen. Bei rechtzeitiger Absage des Einzelunterrichts (mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten Unterrichtszeit) wird dieser nach Möglichkeit nachgeholt. Im Gruppenunterricht ist Nachholen nicht möglich.

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